Parodontologie

Durch die zum 1. Juli 2021 in Kraft getretene Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) ist es – basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – zu einer Neugestaltung der vertragszahnärztlichen Parodontitisbehandlung gekommen. Gesetzlich Versicherte mit Parodontalerkrankungen profitieren damit von einer erweiterten Diagnostik und einer individuell bedarfsorientierten Behandlung.

Zielsetzung der Parodontitisbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, akute Entzündungen des Zahnhalteapparates zum Abklingen zu bringen und somit ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Darüber hinaus wird mittels der neu eingeführten Leistungen Aufklärungs- und Therapiegespräch, Mundhygieneunterweisung und der Befundevaluation (Neubewertung des Befundes) sowie der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) der Behandlungserfolg langfristig gesichert.

Die Kostenübernahme für die Parodontitisbehandlung muss unverändert zuvor bei der Krankenkasse beantragt worden sein.

Im Rahmen der systematischen Parodontitisbehandlung übernehmen die Krankenkassen die Kosten für folgende Behandlungsschritte:

Behandlungsschritt 1

Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit

  • Anamneseerhebung, klinische und röntgenologische Befundaufnahme, Diagnose- und Antragstellung

Aufklärungs- und Therapiegespräch

  • Dient der allgemeinen, aber auch risikospezifischen Aufklärung über Parodontitis, der Stärkung der Mundgesundheitskompetenz, der Erörterung der einzelnen Therapieschritte der Behandlungsstrecke; zudem erfolgt eine Information über die Bedeutung von gesundheitsbewusstem Verhalten zur Reduktion von Risikofaktoren (Rauchen und Diabetes mellitus) und über Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen

Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung

  • Feststellung der aktuellen Mundhygienegewohnheiten mit anschließender Aufklärung und Unterstützung hinsichtlich ggf. geeigneterer Zahnputz- und Pflegemaßnahmen für die regelmäßige häusliche Mundhygiene

Behandlungsschritt 2

Antiinfektiöse Therapie (geschlossenes Vorgehen)

  • Entfernung aller erreichbaren weichen und harten Beläge – Biofilm und Konkremente (Zahnstein unterhalb des Zahnfleisches) – bei Zahnfleischtaschen mit einer Sondierungstiefe von 4 Millimeter und mehr

Befundevaluation

  • Erneute klinische Befundaufnahme zur Verlaufskontrolle und der Ermittlung von weiterhin behandlungsbedürftigen Zahnfleischtaschen sowie der zielgenauen Planung der weiteren Therapieschritte

Soweit notwendig Behandlungsschritt 3

Ggf. chirurgische Therapie (offenes Vorgehen)

  • Chirurgischer Eingriff kann bei Zahnfleischtaschen mit einer Sondierungstiefe von 6 Millimeter und mehr notwendig sein; Entscheidung über chirurgische Therapie nach Erörterung mit dem Patienten oder der Patientin

Befundevaluation

  • Erneute klinische Befundaufnahme zur Verlaufskontrolle und der Ermittlung von weiterhin behandlungsbedürftigen Zahnfleischtaschen sowie der zielgenauen Planung der weiteren Therapieschritte

Behandlungsschritt 4

Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) 
Versicherte haben für zwei Jahre einen verbindlichen Anspruch auf eine strukturierte Nachsorge (UPT), die bedarfsgerecht an das individuelle Patientenrisiko angepasst wird. Die Frequenz der Nachsorgesitzungen (zwischen ein- und dreimal pro Jahr) richten sich hierbei nach der Gradeinstufung zu Beginn der Therapie.

  • Feststellung der aktuellen Mundhygienegewohnheiten mit ggf. erneuter Aufklärung und Unterstützung hinsichtlich ggf. geeigneterer Zahnputz- und Pflegemaßnahmen für die regelmäßige häusliche Mundhygiene
  • Vollständige Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen
  • Erneute Messung der Sondierungstiefen- und -blutung an den Zähnen zur Feststellung eines eventuellen Nachbehandlungsbedarfes
  • Durchführung einer erneuten Reinigung der Zahnfleischtasche an Zähnen mit Sondierungstiefen von 4 Millimeter und mehr und Sondierungsbluten sowie an Zähnen mit einer Sondierungstiefe von 5 Millimeter und mehr
  • Erneute klinische Befundaufnahme zur Verlaufskontrolle und der Ermittlung von weiterhin behandlungsbedürftigen Zahnfleischtaschen sowie der zielgenauen Planung der weiteren Therapieschritte (ab dem zweiten Jahr der UPT 1 x im Kalenderjahr)
  • Wenn vertragszahnärztlich notwendig: Verlängerung der UPT um bis zu 6 Monate möglich

Für den Erfolg der Parodontitisbehandlung ist Ihre Mitarbeit von entscheidender Bedeutung. Nehmen Sie Behandlungs- und Nachsorgetermine unbedingt wahr!   (Quelle KZBV)

Hinweis:

Standardmässig werden Zahnfleischtaschen bis 4mm Sondiertiefe möglichst bei jeder Zahnsteinentfernung u/o PZR (professionellen Zahnreinigung) mit erfasst, d.h. mit Scalern, Ultraschall u. Airflow gereinigt.  Diese AIT (antiinfektiöse Therapie) ist der Grund dafür, dass Langzeitpatienten (ausser Raucher) mit regelmässigen Kontrollbesuchen bei uns nur selten an einer profunden Parodontitis erkranken. Zusätzlich erhalten Neupatienten i.d.R. eine kostenlose Mundhygieneunterweisung (MH).

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.