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Durch die zum 1. Juli 2021 in Kraft getretene Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) ist es – basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – zu einer Neugestaltung der vertragszahnärztlichen Parodontitisbehandlung gekommen. Gesetzlich Versicherte mit Parodontalerkrankungen profitieren damit von einer erweiterten Diagnostik und einer individuell bedarfsorientierten Behandlung.
Zielsetzung der Parodontitisbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, akute Entzündungen des Zahnhalteapparates zum Abklingen zu bringen und somit ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Darüber hinaus wird mittels der neu eingeführten Leistungen Aufklärungs- und Therapiegespräch, Mundhygieneunterweisung und der Befundevaluation (Neubewertung des Befundes) sowie der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) der Behandlungserfolg langfristig gesichert.
Die Kostenübernahme für die Parodontitisbehandlung muss unverändert zuvor bei der Krankenkasse beantragt worden sein.
Im Rahmen der systematischen Parodontitisbehandlung übernehmen die Krankenkassen die Kosten für folgende Behandlungsschritte:
Behandlungsschritt 1
Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit
Aufklärungs- und Therapiegespräch
Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung
Behandlungsschritt 2
Antiinfektiöse Therapie (geschlossenes Vorgehen)
Befundevaluation
Soweit notwendig Behandlungsschritt 3
Ggf. chirurgische Therapie (offenes Vorgehen)
Befundevaluation
Behandlungsschritt 4
Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)
Versicherte haben für zwei Jahre einen verbindlichen Anspruch auf eine strukturierte Nachsorge (UPT), die bedarfsgerecht an das individuelle Patientenrisiko angepasst wird. Die Frequenz der Nachsorgesitzungen (zwischen ein- und dreimal pro Jahr) richten sich hierbei nach der Gradeinstufung zu Beginn der Therapie.
Für den Erfolg der Parodontitisbehandlung ist Ihre Mitarbeit von entscheidender Bedeutung. Nehmen Sie Behandlungs- und Nachsorgetermine unbedingt wahr! (Quelle KZBV)
Hinweis:
Standardmässig werden Zahnfleischtaschen bis 4mm Sondiertiefe möglichst bei jeder Zahnsteinentfernung u/o PZR (professionellen Zahnreinigung) mit erfasst, d.h. mit Scalern, Ultraschall u. Airflow gereinigt. Diese AIT (antiinfektiöse Therapie) ist der Grund dafür, dass Langzeitpatienten (ausser Raucher) mit regelmässigen Kontrollbesuchen bei uns nur selten an einer profunden Parodontitis erkranken. Zusätzlich erhalten Neupatienten i.d.R. eine kostenlose Mundhygieneunterweisung (MH).
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