Implantologie

Merkblatt 03

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

bei Ihnen soll eine Implantatversorgung erfolgen. Vor der Behandlung wird ihr Zahnarzt mit Ihnen über Notwendigkeit und Durchführung des Eingriffes sprechen. Sie müssen naheliegende, typische Risiken und Folgen der geplanten Maßnahmen kennen, damit Sie Ihre Einwilligung geben können.

Neben den zahnärztlich-prothetischen Möglichkeiten des herkömmlichen Zahnersatzes, wie z.B. Kronen, Brücken, Prothesen, können auch künstliche Zahnwurzeln eingepflanzt werden. Ausser der festen Verbindung mit dem Kieferknochen und dem daher festen Halt des Zahnersatzes können diese Implantate unter Umständen die eigene Zahnhartsubstanz schonen, die eigenen Zähne vor Fehl- oder Überbelastungen schützen sowie den vorhandenen Kieferknochen erhalten.

Implantate bestehen aus sehr gewebeverträglichen Materialien (zumeist Titan) und können einen weiteren Knochenschwund verhindern, da sie zu einer dem natürlichen Vorbild ähnlicheren Belastung des Kieferknochens führen, als bei Schleimhautbelastung durch eine Prothese.

Vorausssetzungen:

Die nachfolgend aufgeführten Erkrankungen oder Faktoren können Einfluss auf den Erfolg eines implantologischen Eingriffs haben. Sollte einer dieser Faktoren auf Sie zutreffen, konsultieren Sie bitte Ihren Behandler (die mit einem Stern* gekennzeichneten Punkte werden im Rahmen der zahnärztlichen

Voruntersuchung abgeklärt)

 

- Knochensystemerkrankungen (z.B. Osteoporose)

- Endokrinologische Erkrankungen (z.B. Diabetes mellitus/Zuckerkrankheit, Schilddrüsenerkrankungen)

- Erkrankungen des blutbildenden Systems (z.B. Knochenmarksveränderungen, Leukämie)

- Rheumatische Erkrankungen

- Immunabwehrschwächen

- Erkrankungen der Leber (z.B. Gelbsucht, Leberzirrhose)

- Krebserkrankungen

- Chronische Nierenerkrankungen

- Wiederkehrende Mundschleimhauterkrankungen

- Bestrahlungen (Radiotherapie)

- Parodontalerkrankungen im fortgeschrittenen Stadium*

- Knochenmarkserkrankungen

- Unzureichende Mundhygiene*

- Ungünstige anatomische Verhältnisse (Knochen-Breite/Höhe, Lagebeziehung zu Nerven, Kieferhöhle, Nasenraum)*

- Rauchen 

 

Vorgehensweise:

Planungsphase:

Neben einer klinischen Untersuchung der gesamten Mundhöhle sind ein oder zwei Röntgenaufnahmen erforderlich, wo unter Einbringung einer Messschablone die anatomischen Voraussetzungen abgeklärt werden. Ausserdem wird bedarfsweise eine Schleimhautdickenmessung am vorgesehenen Implantationsort vorgenommen. Diese erfolgt unter örtlicher Betäubung der Schleimhaut. 3D Untersuchungen (z.B. DVT) im Vorfeld sind lediglich bei zweifelhafter anatomischer Situation und beim gleichzeitigen Einbringen vieler Implantate notwendig. 

Dannach wird festgelegt, ob eine Implantation in Frage kommt und welches Implantat sich am besten eignet.

Implantation:

Der Eingriff wird in örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie), auf Wunsch auch in Narkose durchgeführt. Die Aufklärung für die Narkose führt der Anästhesist durch.

Mit einem Schleimhautschnitt wird der Kieferknochen freigelegt. Mit Bohrern wird ein Implantatfach angelegt, das der Implantatform entspricht. Dannach wird das Implantat eingesetzt und die Schleimhaut wieder vernäht. Die Einheilzeit dauert im Unterkiefer zwischen 8 bis 12 Wochen, im Oberkiefer zwischen 4 bis 6 Monaten.

Freilegung:

In den meisten Fällen ist eine Freilegung nach Ende der Einheilzeit nicht notwendig, da hier eine halboffene Einheilmethode favorisiert wird. In ästhetisch sensiblen Bereichen (Frontzahn) wird gelegentlich die geschlossen Einheilung bevorzugt. Nach der Einheilzeit wird in diesem Fall das Implantat zur Befestigung des geplanten Zahnersatzes freigelegt. Dazu ist in der Regel ein Schleimhautschnitt in örtlicher Betäubung erforderlich. Abschliessend erfolgt die zahnärztlich-prothetische Versorgung des Implantats.

 

Verhalten nach der Implantatbehandlung:

Das Implantat darf in der Regel während der Einheilungsphase nicht belastet werden. Wenn Sie das Gefühl haben, dass der provisorische Ersatz auf die Implantatregion drückt, wenden Sie sich bitte sofort an Ihren Zahnarzt. Ab dem zweiten Tag soll die Implantatumgebung nur mit Mundspülungen gesäubert werden; u. U. können Wattestäbchen die Mundhygiene in diesem Bereich ergänzen. Das Rauchen sollte auf ein Minimum reduziert werden. Nach der Nahtentfernung ist dann eine äusserst sorgfältige Mundhygiene erforderlich. Regelmässige Kontrollen sind notwendig und beeinflussen das Ergebnis.

Erfolgsaussichten  und Behandlungsalternativen:

Der  Erfolg einer Implantatbehandlung ist massgeblich von einer optimalen Mundpflege und einer regelmässigen Nachkontrolle(Recall) abhängig. Statistisch gesehen sind jedoch 95 Prozent aller Implantate nach Ablauf von 10 Jahren immer noch im Mund des Patienten.

Mögliche Komplikationen:

Allgemeine Risiken: Manchmal treten Schmerzen und eine leichte Schwellung auf. Bei Blutungen ist gegebenenfalls das erneute Vernähen der Wunde oder eine operative Blutstillung erforderlich.

Obwohl vor der Operation versucht wird, die optimale Lage des Implantats festzulegen, kann es sich während des Eingriffs als unmöglich erweisen, das Implantat einzubringen bzw. es muss eine Alternativposition ausgewählt werden.

Spezielle (ausserordentlich selten auftretende)  Risiken: Trotz exakter Technik kann sich das Implantat kurz nach dem Eingriff oder später lockern. Nach Entfernung und Ausheilung ist eine erneute Implantation eventuell möglich. Im Umgebungsbereich kann es zu Entzündungen und Wundheilungsstörungen kommen. Verletzungen an benachbarten Zähnen sind, trotz sorgfältiger Arbeitsweise, möglich; unter Umständen kann eine Wurzelkanalbehandlung erforderlich werden. Sehr selten wird der Zungennerv an der Innenseite des Unterkiefers durch die Operation geschädigt mit vorübergehenden, selten bleibenden Geschmacksstörungen sowie Taubheitsgefühl der betroffenen Zungenseite. Eine Verletzung des im Nervkanal verlaufenden Unterkiefernerven führt auf der betroffenen Seite zu einem meist vorübergehenden, sehr selten andauernden Taubheitsgefühl der unteren Lippenhälfte. Die Lippe lässt sich trotzdem bewegen. In Einzelfällen kann es zu einer vollständigen Durchtrennung des Nerven kommen, die dann kurzfristig in einer Fachklinik versorgt werden muss. Eine im Bereich des Oberkiefers u.U. eröffnete Kieferhöhle muss durch spezielle Massnahmen sofort wieder verschlossen werden. In der Regel verläuft die Heilung komplikationslos. Bei allen Komplikationen kann die Entfernung des Implantats erforderlich sein.

Einwilligungserklärung:

Ausser durch diesen Aufklärungsbogen, bin ich im Rahmen des individuellen Aufklärungsgespräches von meinem behandelnden Zahnarzt eingehend über die in meinem Fall zutreffenden Einzelheiten aufgeklärt worden.

Sind alle Ihre Fragen bezüglich der geplanten Therapie beantwortet und wollen Sie die Behandlungsmaßnahme durchführen lassen, dann erklären Sie bitte Ihre Einwilligung dazu durch Ihre Unterschrift. Unabhängig von dieser Einwilligungserklärung haben Sie selbstverständlich jederzeit das Recht, Ihre Zustimmung zu der geplanten Behandlungsmaßnahme zu widerrufen.

Sollten Sie eine erteilte Einwilligung widerrufen wollen oder die geplante Behandlung ablehnen, wird Sie Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt über die sich aus Ihrer Ablehnung möglicherweise ergebenden gesundheitlichen Nachteile und Folgen aufklären. Ihre Ablehnung der empfohlenen Behandlungsmaßnahme als auch die erfolgte Aufklärung über die möglichen gesundheitlichen Nachteile und Folgen werden in Ihrer zahnärztlichen Behandlungskarte dokumentiert.

 

Über den geplanten Eingriff und die damit verbundenen speziellen Risiken  hat mich Frau/Herr Dr._______________ in einem Aufklärungsgespräch ausführlich informiert.

DatumUnterschrift Patient(ggf. Erziehungsberechtigte/r

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